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SPD-Abgeordnete fordern legale Abtreibungen in früher Phase

SPD-Abgeordnete fordern legale Abtreibungen in früher Phase

upday.de |

Abtreibungen sollten nach Ansicht von Bundestagsabgeordneten der SPD in Zukunft nicht mehr strafbar sein. Gleichwohl sollte es dafür weiterhin «klare gesetzliche Voraussetzungen» geben, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Positionspapier, das am Dienstag in einer Fraktionssitzung verabschiedet werden soll.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird immer wieder gestritten. Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren.

Hintergrund: Die bisherigen strafrechtlichen Regelungen zur Abtreibung (Bundesministerium der Justiz)

Positionspapier nennt keine konkrete Frist

«Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zu einer gesetzlich zu bestimmenden konkreten Frist legalisiert werden», schlagen nun auch Politikerinnen und Politiker der SPD-Fraktion vor. Wie weit diese über die zwölf Wochen hinausgehen soll, steht nicht in ihrem Papier. Da heißt es: «Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft.» Sobald im Einzelfall eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch grundsätzlich verboten sein. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, erklärte: «Eine Bewertung des zeitlichen Abstands muss nicht zu einer Veränderung der Frist führen.»

Bei Verstößen nur die Ärzte bestrafen

Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der gesetzlichen Frist sollten aus Sicht der SPD-Abgeordneten nur Ärztinnen und Ärzte, nicht aber die Schwangere strafrechtlich belangt werden können. Um Abbrüche ohne Zustimmung der Schwangeren zu sanktionieren, solle ein zusätzlicher Straftatbestand geschaffen werden.

Zustimmung bei den Grünen

Die Grünen hießen den Vorstoß aus der SPD gut. «Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und setzen uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein», erklärten Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, am Abend. Gleichzeitig müsse das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. «In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung und die Vorschläge der Kommission bestätigt, denen sich auch die SPD-Fraktion jetzt anschließt.»

Hintergrund: Umfrage: Mehrheit unterstützt legale Abtreibungen in früher Phase

Die Grünen strebten gesetzliche Änderungen noch in dieser Legislaturperiode an. «Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die SPD- Bundestagsfraktion hier mit ihrem Entschluss auch ihre Unterstützung signalisiert.»

Entkriminalisierung im Koalitionsvertrag vereinbart

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2021 lediglich vereinbart, eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einzusetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der uneigennützigen Leihmutterschaft prüfen soll.

Es gehe darum, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser miteinander in Einklang zu bringen, sagt Eichwede von der SPD. Auch die Frist, innerhalb derer ein selbstbestimmter Abbruch erlaubt ist, müsse dem gerecht werden. Die Beratungspflicht solle durch einen Rechtsanspruch auf Beratung ersetzt werden. Ihre Fraktion wolle nun auf die Koalitionspartner zugehen, um in Verhandlungen über eine Gesetzesänderung einzusteigen.

Hintergrund: Immer mehr Frauen in Deutschland lassen abtreiben

Die FDP, die mit Marco Buschmann den Justizminister stellt, hat aus den Empfehlungen der Kommission andere Schlüsse gezogen. Den etablierten Kompromiss wieder aufzukündigen, lehne man ab, hatte ihre rechtspolitische Sprecherin, Katrin Helling-Plahr nach der Veröffentlichung des Kommissionsberichts betont. Die Anzahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, habe sich in den vergangenen 20 Jahren nahezu halbiert. Hier brauche es aber vor allem gesundheitspolitische Maßnahmen, keine rechtspolitischen. dpa/kzy

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