Menü Schließen

Steuerfalle Haushalt: Was zusammenlebende Paare wissen müssen

Steuerfalle Haushalt: Was zusammenlebende Paare wissen müssen

upday.de |

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten können die Steuerlast senken. Beide Posten gehören in die Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen», für beide Posten hat der Gesetzgeber gewisse Höchstgrenzen festgelegt: Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden maximal 4000 Euro pro Jahr berücksichtigt, bei den Handwerkerkosten sind es maximal 1200 Euro.

Hintergrund: Handwerker und Putzhilfe: Diese Leistungen kannst du von der Steuer absetzen

Was zusammenlebende Paare allerdings wissen sollten: Die Höchstbeträge gelten pro Haushalt, nicht pro steuerpflichtiger Person. Darauf weist das Verbraucherportal Finanztip hin.

Vom Gemeinschaftskonto bezahlen

Konkret bedeutet das, dass sich betroffene Steuerpflichtige die Höchstbeträge teilen müssen. Damit beide Partner je zur Hälfte von der Steuervergünstigung profitieren können, rät Finanztip, die Aufträge im Namen beider Personen zu vergeben und die Rechnungen zum Beispiel von einem Gemeinschaftskonto zu begleichen.

Hintergrund: So setzt du Handwerker von der Steuer ab (Finanztip)

Wer prozentual eine andere als die hälftige Aufteilung wünscht, muss das in der Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen» in den Zeilen 12 bis 14 entsprechend kenntlich machen.

Voller Höchstbetrag noch im Jahr des Zusammenzugs

Übrigens: Im Jahr des Zusammenzugs oder der Auflösung des gemeinsamen Haushalts können Finanztip zufolge beide Partner den vollen Höchstbetrag für sich geltend machen. Denn zumindest für einen Teil des Jahres können beide einen eigenständigen Haushalt vorweisen. Ist das der Fall, gehört ein entsprechender Hinweis in die Zeile 15 der Anlage. dpa/nak

Hier weiter lesen…