Menü Schließen

Jérôme Boateng wegen Körperverletzung schuldig gesprochen

Jérôme Boateng wegen Körperverletzung schuldig gesprochen

upday.de |

Das Landgericht München I hat den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt. Die Kammer verhängte lediglich eine Geldstrafe unter Vorbehalt. Demnach müsse er 40 Tagessätze von jeweils 5000 Euro zahlen. Die Richterin sagte in der Urteilsbegründung, von dem Vorwurf des «notorischen Frauenschlägers» gegen Boateng sei in dem Verfahren nichts übrig geblieben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro für den 35-Jährigen gefordert. Die Verteidigung hatte sich dagegen höchstens für eine «moderate Geldstrafe» wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ausgesprochen.

Boateng hat bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem «Alptraum», sein Anwalt in seinem Plädoyer von einem «erfundenen Narrativ des Frauenschlägers», einer «für beide Seiten erwartbaren Rangelei» und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt.

Hintergrund: Boateng: «Ich möchte mich bei meinen Kindern entschuldigen»

Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen: «Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf.» Boateng zeige «kein Unrechtsbewusstsein».

Langwieriges Verfahren

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zog sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Hintergrund: Neue Erkenntnisse zum Fall Kasia Lenhardt? (SPIEGEL ONLINE, Podcast, Abo)

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde es vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt. dpa/nak

Hier weiter lesen…