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BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

upday.de |

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen ermöglichen. Das geht aus einem Entwurf ihres Hauses hervor, über den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn «eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet», heißt es in dem Entwurf zur Begründung.

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Voraussetzung für eine verdeckte Durchsuchung durch das BKA soll außerdem sein, dass im konkreten Fall keine andere Möglichkeit besteht, die drohende Gefahr abzuwehren, ohne den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ernsthaft zu gefährden. Auch eine richterliche Anordnung soll erforderlich sein. Zuerst hatte das «Redaktionsnetzwerk Deutschland» (RND) über den Entwurf berichtet.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten und das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente. Nicht vom Entwurf umfasst sei «eine Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum», sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Aus Sicherheitskreisen hieß es, die Polizeibehörden benötigten sowohl in der digitalen als auch in der analogen Welt «wirksame und moderne Instrumente».

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Ein Zweck der verdeckten Durchsuchung von Wohnungen könne auch sein, potenzielle Tatmittel ohne Wissen des Betroffenen unbrauchbar zu machen, erklärt das Innenministerium in seinem Entwurf. Beispielsweise könne dabei Munition ausgewechselt oder ein Grundstoff für die Sprengstoffherstellung ausgetauscht werden, um einen Anschlag zu verhindern.

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Weiter heißt es in dem Entwurf, der physische Zugriff auf IT-Geräte sei die «technisch sicherste und schnellste Möglichkeit zur Implementierung der für den Zugriff auf informationstechnische Systeme notwendigen Software». Auch diese Maßnahme solle «ausschließlich zum Zweck der Gefahren des internationalen Terrorismus» erlaubt sein. dpa/gf

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