Menü Schließen

Ausschreitungen bei Pro-Palästina-Demo – Verletzte

Ausschreitungen bei Pro-Palästina-Demo – Verletzte

upday.de |

Bei einer Pro-Palästina-Demonstration in Berlin sind nach Angaben der Polizei mindestens zehn Polizisten verletzt worden. Demonstranten hätten mit etwa 30 bis 40 gefüllten Plastikflaschen und Eiern auf sie geworfen. Auch Steine seien geworfen worden, teilte ein Sprecher der Polizei mit. Dabei sei auch auf Gegendemonstranten gezielt worden. Eine Frau wurde laut Polizei am Kopf getroffen und verletzt. Eine Demonstrantin wurde aus dem eigenen Protestzug heraus von einem Stein im Nacken getroffen und verletzt.

Hintergrund: Massenproteste für Gaza-Waffenruhe in Israel

Nach Angaben der Polizei hatten sich am Samstagabend zunächst etwa 250 Menschen auf dem Moritzplatz in Berlin-Kreuzberg versammelt. Mit rund 500 Demonstranten setzte sich dann ein Protestzug in Bewegung und wuchs auf etwa 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Laut Polizei wurden lautstark propalästinensische sowie volksverhetzende Parolen skandiert und ein Presse-Team bedrängt.

Nach Demo-Ende weiterer Angriffe

Die Polizei war nach eigenen Angaben mit rund 400 Einsatzkräften vor Ort und schritt mehrfach ein. Die Versammlungsleiterin sei aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass es nicht zu strafrechtlich relevanten Anfeindungen komme, teilte die Polizei mit. Wegen diverser Straftaten habe die Polizei die Auflösung der Versammlung in Erwägung gezogen. Daraufhin habe die Organisatorin die Versammlung kurz nach 19.00 Uhr selbst beendet.

Laut Polizei blieb ein Teil der Demonstranten aber noch vor Ort und skandierte erneut propalästinensische und volksverhetzende Parolen sowie Sprechchöre der Palästinenser-Terrororganisation Hamas. Einige Teilnehmer warfen auch Flaschen und Fahnenstangen auf die Einsatzkräfte.

Hintergrund: Bundeszentrale der SPD mit Farbe besprüht

Wie die Polizei später mitteilte, wurden 24 Menschen kurzzeitig festgenommen und 31 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um gefährliche Körperverletzung, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie um besonders schweren Landfriedensbruch und Volksverhetzung. dpa/chi

Hier weiter lesen…