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Sachsen wählt: Das musst du wissen

Sachsen wählt: Das musst du wissen

upday.de |

Am Sonntag wird in Sachsen der Landtag neu gewählt. Was muss man dazu wissen? Ein kurzer Überblick:

Wer ist wahlberechtigt?

In Sachsen sind bei einer Einwohnerzahl von gut vier Millionen Menschen etwa 3,3 Millionen wahlberechtigt. Das betrifft alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen innehaben.

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In Sachsen gibt es 60 Wahlkreise. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird der Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, mit der zweiten Stimme die Landesliste einer Partei.

Der Sächsische Landtag

Der Sächsische Landtag umfasst im Normalfall 120 Sitze. Derzeit besteht der Landtag aus fünf Fraktionen: CDU, AfD, Linke, Grüne und SPD. CDU, Grüne und SPD bilden die Regierungskoalition. AfD und Linke befinden sich in der Opposition.

Was sind Überhangmandate?

Überhangmandate sind Parlamentssitze einer Partei, die über die ermittelte Sitzanzahl nach Zweitstimmen hinausgehen. Das kommt dann zustande, wenn die Anzahl der gewonnenen Direktmandate die Zahl der ihr insgesamt zustehenden Sitze nach Zweitstimmenauszählung übersteigt.

Dann erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht sich um die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate.

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Wahlergebnisse 2019

Bei der Wahl des 7. Sächsischen Landtages lag die CDU mit 32,1 Prozent der Zweitstimmen auf Platz 1. Dahinter rangierten die AfD (27,5 Prozent), die Linken (10,4 Prozent), die Grünen (8,6 Prozent) und die SPD (7,7 Prozent).

Die FDP (4,5 Prozent) scheiterte wie schon 2014 an der Fünf-Prozent-Hürde. Die CDU gewann 41 Wahlkreise direkt, die AfD 15, die Grünen drei und die Linken einen. Die Union zog mit 45 Abgeordneten ins Parlament ein, die AfD mit 38, die Linken mit 14, die Grünen mit 12 und die SPD mit 10. Die Wahlbeteiligung betrug 66,5 Prozent.

Welche Parteien treten zur Wahl an?

Nach einem Beschluss der Landeswahlleitung können 19 Parteien mit Landeslisten antreten. Dazu zählen neben den im Parlament bereits vertretenen politischen Kräften auch Neulinge wie das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) oder die Werteunion.

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Wie ist die Ausgangslage jetzt?

Seit längerem gibt es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CDU und AfD. Bei der letzten Umfrage am vergangenen Wochenende hatte die AfD mit 32 Prozent die Nase vorn, die CDU kam auf 30 Prozent.

Das BSW konnte sich in den Wahlumfragen mit Werten von bis zu 15 Prozent klar als drittstärkste Kraft etablieren. SPD (6 Prozent), Grüne (5 Prozent) und Linke (4 Prozent) müssen dagegen um den Wiedereinzug in den Landtag bangen. Sie können es allerdings dann in den Landtag schaffen, wenn sie zwei Direktmandate gewinnen. Dann greift auch die Landesliste wieder.

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Kommt es so wie die Umfragen prophezeien, würde ohne die Beteiligung von AfD oder BSW keine Mehrheit zustandekommen.

Was geschieht nach der Wahl?

In Sachsen wird alle fünf Jahre ein neuer Landtag gewählt. Die Wahlperiode endet erst mit der Konstituierung eines neuen Parlamentes. Laut Verfassung muss es spätestens am 30. Tag nach der Neuwahl zusammentreten.

Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Wird der Regierungschef nicht innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung des neugewählten Landtages gewählt, muss dieser aufgelöst werden.

Auch der Landtagspräsident wird vom Parlament in geheimer Abstimmung bestimmt. Die stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht. Daraus folgt aber kein Automatismus. Für die Wahl ist auch hier eine absolute Mehrheit erforderlich. dpa/nak

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