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Karlsruhe: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Karlsruhe: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

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Das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist teils verfassungswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor (1 BvR 2133/22). Es geht dabei unter anderem um Handyortung, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage von Flugdaten.

Mehrere im Gesetz geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz sind laut dem höchsten deutschen Gericht mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht «in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen».

Unzureichende Nachbesserungen

2023 war das HVSG bereits geändert worden in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Doch diese Nachbesserungen in Hessen reichten Karlsruhe nicht aus. Fünf Beschwerdeführer hatten sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Die Regelung im HVSG zur Handyortung ist laut den Richtern verfassungswidrig, weil sie «eine engmaschige lang andauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen».

«Eingriffsintensive Einsätze»

Mit der gleichen Begründung stufte das Bundesverfassungsgericht die Befugnis auch für «eingriffsintensive Einsätze» verdeckter Ermittler als verfassungswidrig ein. Hier könne aufgebautes persönliches Vertrauen schwerwiegend ausgenutzt werden.

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Eine nicht hinreichende Eingriffsschwelle sah das Bundesverfassungsgericht zudem bei der Abfrage verschiedener persönlicher Reisedaten. Hier sei beispielsweise eine zeitliche Beschränkung offensichtlich nicht vorgesehen.

Datenübermittlung an Strafverfolgung

Schließlich rügte Karlsruhe auch Regelungen im HVSG zur Übermittlung von nachrichtendienstlich ermittelten persönlichen Daten an Behörden der Strafverfolgung als teils verfassungswidrig, wenn es einen Verdacht besonders schwerer Straftaten gibt.

Laut dem hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU), einst höchster Richter seines Landes, bringt der Gerichtsbeschluss Klarheit. Nun würden in Hessen bald Neuregelungen auf den Weg gebracht, die wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben bis Ende 2025 in Kraft treten sollen. dpa/kzy

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