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Muss ich meinem Chef sagen, warum ich krankgeschrieben bin?

Muss ich meinem Chef sagen, warum ich krankgeschrieben bin?

upday.de |

Manch ein Arbeitgeber ist bei Krankschreibungen vielleicht neugieriger, als er sein sollte. Auch wenn Beschäftigte bisweilen schon von sich aus mitteilen, warum sie krank sind, besteht dazu eigentlich gar keine Pflicht.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt reicht aus

Wenn du als Arbeitnehmer erkrankst und nicht arbeiten kannst, musst du laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, lediglich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen. Der Arbeitgeber kann diese Bescheinigung entweder direkt von dir erhalten oder elektronisch darauf zugreifen.

Falls dein Arbeitgeber nach dem Grund der Erkrankung fragt, musst du darauf Schipp zufolge keine Antwort geben: «Das geht den Arbeitgeber nichts an, denn das ist Privatsphäre.»

Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel hat

Das Thema wird komplizierter, wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Zwar kann ein Arbeitnehmer zum Arzt gehen und eine Bescheinigung erhalten, aber bei konkreten Hinweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellen, so Schipp.

Hintergrund: Wann dein Arbeitgeber deine Krankschreibung prüfen lassen kann

Wenn es tatsächlich dazu kommt, kann der Arbeitnehmer sein Gehalt beim Arbeitsgericht einklagen. Der Arbeitgeber müsste dann zunächst die Zweifel an der Bescheinigung konkret begründen, zum Beispiel durch Beobachtungen, die der Arbeitsunfähigkeit widersprechen. Das Gericht würde dann prüfen, ob die Zweifel berechtigt sind.

Hintergrund: Krankschreibung in der Kündigungsfrist: Lohnfortzahlung nicht garantiert

Der Arbeitnehmer muss dann gegebenenfalls erklären, warum er trotz bestimmter Aktivitäten – etwa sportlichen – dennoch arbeitsunfähig ist. Wichtig ist, dass solche Tätigkeiten die Genesung nicht beeinträchtigen. Ein Arbeitnehmer muss nicht unbedingt im Bett oder zumindest zu Hause bleiben. Solange die Genesung nicht gefährdet werde, so Schipp, könne man sogar verreisen oder sich eben auch sportlich verausgaben. dpa/nak

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