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Tempo 30 auf der Luxemburger Straße

Tempo 30 auf der Luxemburger Straße

Kölner Newsjournal

Vorübergehende Maßnahmen zum Lärmschutz

Die Stadt Köln wird auf der Luxemburger Straße in den Abschnitten zwischen Militärringstraße und Universitätsstraße/Weißhausstraße sowie Eifelwall und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtungen vorübergehend die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer beschränken. Grund ist die durch den Straßenverkehr verursachte hohe Lärmbelastung für Anwohner*innen der Luxemburger Straße, die insgesamt sechs Untätigkeitsklagen gegen die Verwaltung angestrengt haben, damit diese wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Lärm ergreift.

Die Anordnung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Zulässigkeit der Herabsetzung der Geschwindigkeit beispielsweise auf Tempo 30 ist an Bedingungen gebunden, weil in erster Linie der Verkehrsfluss und die Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten sind. Eine streckenbezogene Temporeduzierung, wie auf der Luxemburger Straße, ist im begründeten Ausnahmefall zulässig. Die besondere Situation liegt hier in der beklagten Lärmbelästigung und der damit potentiell verbundenen Gefahr für die Gesundheit von Anwohnenden.

In der Regel wird diese Gefahrensituation durch Lärmgutachten genau belegt, die den Anforderungen der StVO entsprechen. Für die Straßenabschnitte (Militärringstraße bis Universitätsstraße/Weißhausstraße und Eifelwall bis Barbarossaplatz), die Gegenstand der Klagen sind, liegen konkrete Lärmgutachten noch nicht vor. Die Entscheidung zur Temporeduzierung basiert auf Informationen aus der sogenannten Lärmkarte. Diese Lärmkarte entspricht zwar nicht den Anforderungen der StVO an eine Lärmmessung, liefert aber einen fundierten Anhaltspunkt dafür, dass die Lärmbelastung an den Abschnitten der Luxemburger Straße erheblich gesundheitsgefährdend ist. Die vorliegenden Daten weisen auf eine dauerhafte Lärmbelastung hin, die über den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Bis zur endgültigen Klärung der Gefahrenlage über ein Lärmgutachten nimmt die Verwaltung die auffälligen Werte aus der Lärmkarte zum Anlass, Tempo 30 als vorübergehende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Anwohner*innen einzurichten.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zu einem vergleichbaren Fall am Clevischer Ring in Mülheim, zeigen, dass mit Vorliegen eines den Lärmumstand belegenden Gutachtens die Absenkung des Tempolimits rechtlich durchgesetzt wird, wenn die Stadt nicht handelt. Nach Einschätzung der Verwaltung ist es sehr wahrscheinlich, dass die Stadt Köln auch in den sechs aktuell anhängigen Klagen unterliegen wird. Der Vollzug von wirksamen Maßnahmen zum Lärmschutz könnte in diesem Fall durch das Gericht unter Androhung eines Zwangsgeldes erwirkt werden. Zur Abwendung eines finanziellen Schadens hat die Verwaltung mit der nun angeordneten vorübergehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer entschieden, unmittelbar tätig zu werden.

Die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bedingt auch eine Anpassung der Grünzeiten beziehungsweise der Koordination der Lichtsignalanlagen. Aufgrund der notwendigen Gefahrenabwehr wird die Anpassung der Schaltung der Lichtsignalanlagen voraussichtlich erst nachgelagert erfolgen können. Nach erfolgter Anpassung ist mit einem stetigen Verkehrsablauf und einer Reduzierung der negativen Begleiterscheinungen zu rechnen. Die Stadt bittet für etwaige Beeinträchtigen bereits jetzt um Verständnis und wird die Situation vor Ort beobachten.

Dass die StVO an die heutigen aktuellen Anforderungen angepasst wird und dadurch neben dem Verkehrsfluss und der Sicherheit auch die Bedürfnisse der Menschen und der Umwelt geschützt werden müssen, erwarten die Städte schon lange. Mit dem Beschluss zu Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) durch Bundestag und Bundesrat am 14. Juni 2024 ist hier bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Mit dem Beschluss ist nun auch der Weg für eine Reform der StVO frei. Die Kommunen sollen damit mehr Handlungsfreiheit bekommen, um bessere Entscheidungen für sicherere Verkehrsregelungen vor Ort treffen zu können, beispielsweise die vereinfachte Anordnung von Tempo 30 zum Schutz der Gesundheit vor Einfluss durch Lärm.

Zur Abwehr einer gesundheitsgefährdenden Lärmsituation vor Ort und bis zur Klärung der konkreten Gefahrensituation durch Lärmgutachten ist aus fachlicher und juristischer Sicht die vorübergehende Einrichtung von Tempo 30 auf der Luxemburger Straße geboten. Es handelt sich dabei derzeit um das wirtschaftlich und zeitlich effektivste Instrument zur Lärmreduzierung. Andere Maßnahmen, etwa der Einbau von lärmminderndem Asphalt, sind kurzfristig nicht umsetzbar. Sobald eine Begutachtung vorliegt, soll über endgültige Maßnahmen entschieden werden.

Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln: „Einen guten Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer*innen aller Verkehrsarten sicherzustellen, ist mir ein wichtiges Anliegen, sowohl im Sinne einer funktionierenden urbanen Mobilität in unserer Stadt, als auch im Hinblick auf unsere Ziele bei Sicherheit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Dem Schutz der Gesundheit der Menschen räume ich jedoch die absolute Priorität ein.“

Die Vorbereitungen zur Einführung von Tempo 30 auf der Luxemburger Straße laufen. Die Umsetzung wird in den kommenden Monaten erfolgen.

Unter SessionNet | Lärmschutz auf der Luxemburger Straße (stadt-koeln.de) ist die Mitteilung zum Verkehrsausschuss am 24. Juni 2024 abrufbar.

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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