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Urteil: Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig

Urteil: Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig

upday.de |

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. 

Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.

Reform soll 2025 erstmals angewendet werden

Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen eingeführte Neuregelung war seit Juni 2023 in Kraft und sollte erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Mit der Reform sollte die Größe des Bundestags stark reduziert werden – um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.

Hintergrund: Überhang- und Ausgleichsmandate erklärt (tagesschau, Video)

Um das zu erreichen, sah die Reform keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.

Für CSU und Linke wichtige Klausel

Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stünde insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen. Würde sie bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag – auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen sollte.

Hintergrund: Warum die Union und Linke gegen die Wahlrechtsreform klagen

Vor der Verkündung des Urteils zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition kursierte bereits ein Dokument, bei dem es sich wohl um den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handelte. Das Dokument war zeitweise auf der Webseite des obersten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte die Darstellung, es handele sich um das Urteil, am späten Montagabend auf Anfrage nicht kommentieren. dpa/gf

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