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Verbindliche Regeln für alle: Wie die Stadt Köln die Außengastronomie langfristig gestalten will

Verbindliche Regeln für alle: Wie die Stadt Köln die Außengastronomie langfristig gestalten will

Rundschau |

Verbindliche Regeln für alleWie die Stadt Köln die Außengastronomie langfristig gestalten will

Lesezeit 4 Minuten

Klare Regeln für Mobiliar, Abstände und Barrierefreiheit bei den Außenflächen hat die Verwaltung gemeinsam mit der Gastronomie geschaffen.

Copyright: Meike Böschemeyer

Außenterrassen von Gastronomien sind in allen Veedeln von Köln besonders beliebt. Die Stadt präsentiert jetzt neue Regeln für die Flächen.

Beim Thema Außengastronomie in der Kölner Innenstadt, aber auch in den Veedeln, gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Reibungspunkte zwischen den Gastronomen, der Verwaltung und der Politik. Um in Zukunft eine reibungsfreiere Aufstellung von Tischen und Stühlen auf Gehwegen und auch weiterhin Parkflächen zu ermöglichen, ist unter dem Titel „Köln.Gestaltet.“ ein Regelwerk aufgestellt worden, das die Stadt gestern vorgestellt hat.

Die Problemstellung war eindeutig: Bisher gab es nur uneinheitliche und komplexe Grundlagen für die Genehmigung von erweiterten Außenflächen. Das führte vor allem bei Veränderungen der verkehrlichen Situation zu Ausnahmesituationen: Im August 2022 kam großer Protest aus den Reihen der Wirtinnen und Wirte von der Aachener Straße. Als dort der Radweg vom Bürgersteig auf die Fahrbahn gelegt wurde, drohte den Gastronomen plötzlich großer Verlust an Flächen — aufgrund von Sicherheitsabständen. Auch aus diesem Grund mussten verbindliche Vorgaben her, an die sich alle Seiten halten können.

Mindestbreite der Gehwege für Rollstuhl, Kinderwagen und Co.

Dazu gehört unter anderem die Anordnung des Mobiliars, aber vor allem auch die Mindestbreite der Gehwege. Bei bestehenden Flächen soll diese 1,50 Meter betragen, bei neu geplanten Quartieren 1,80 Meter. Vor allem in der Südstadt könne es damit jedoch eng werden für die Gastronomen. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen wie an der Aachener Straße, die Rundschau berichtete. Es geht jedoch nicht nur um die Ausgestaltung, sondern grundsätzlich auch um die Erlaubnis für das Aufstellen von Mobiliar und mehr.

Während der Pandemie nutzten viele Gastronomen zusätzliche Flächen im öffentlichen Raum, um mehr Sitzplätze anbieten zu können und so den eigenen Betrieb zu sichern. Selbst im Winter waren die Kölnerinnen und Kölner froh, außerhalb der Lockdowns bei einem Glas Wein unterm Heizpilz in ihrem Stammlokal im Veedel sitzen zu können. Mittlerweile gibt es rund 2200 Außengastronomieflächen im Stadtgebiet.

Die Stadt und die Stadtgesellschaft haben den öffentlichen Raum — nicht nur während Corona — erkannt, in Besitz genommen und nutzen ihn vielfältig und meiner Meinung nach auch lebenswert und liebenswert.

Markus Greitemann, Beigeordneter der Stadt Köln für Planen und Bauen

Im März 2023 folgte jedoch der nächste Aufschrei der Gastronomie, innerhalb weniger Tage sollten die Wetterschutzelemente abgebaut werden. Die Pandemie war vorbei, der Ordnungsdienst setzte eine Frist. Auf Drängen der Politik gab es eine Verlängerung. Im Oktober folgte ein zusätzlicher Beschluss — auf Initiative der CDU — der eine Verlängerung der erweiterten Außengastroflächen bis Ende 2024 brachte.

Nun soll das Regelwerk folgen, dass ab 2025 gilt. Die Politik kann darüber in der nächsten Sitzung des Stadtrats am Donnerstag, 16. Mai, entscheiden. Der Beigeordnete für Planen und Bauen, Markus Greitemann erklärte: „Das Ziel der Politik war es, die Corona-Regeln zu überführen, also den Gastronomen in dieser Stadt weiterhin die Möglichkeit zu geben, den öffentlichen Raum zu nutzen. Die Stadt und die Stadtgesellschaft haben den öffentlichen Raum — nicht nur während Corona — erkannt, in Besitz genommen und nutzen ihn vielfältig und meiner Meinung nach auch lebenswert und liebenswert.“

Erarbeitet haben dieses Regelwerk Arbeitskreise mit Mitwirkenden unter anderem aus Gastronomie, aus Fachämtern und aus Behinderteninteressenverbänden. Das Thema Barrierefreiheit spielte eine große Rolle. Insgesamt stehen nun 18 verbindliche Vorgaben fest, unter anderem besagte Mindestgehwegbreite.

Aktuell erarbeitet der Ordnungsdienst und allen voran das Team von Jutta Schiweck-Nitsche, Leiterin der zentralen Anlaufstelle für Gastronomen, eine Karte, in der genau zu sehen sein soll, welche Flächen nutzbar sind und auf welchen Straßen das Mobiliar an der Hausseite oder auf Seite der Straße (wie in der Grafik) aufgestellt werden darf. Diese soll möglichst bald auch digital nutzbar sein. Ordnungsdienstleiter Thomas Frenzke sagte: „Die Digitalisierung ist überfällig.“

Frenzke verspricht sich von dem neuen Regelwerk vor allem einen wesentlichen Effekt: Eine Beschleunigung der Genehmigungen für die Außenflächen. Die Vorgaben machen den Schritt weg von andauernden Einzelfallentscheidungen hin zu für alle gültige Vorgaben möglich, und damit auch einfachere Kontrollen durch den Ordnungsdienst. Der Leiter stellt klar: „Die Außengastronomie gehört zu Köln.“

Baugenehmigungen für Flächen größer als 40 Quadratmeter

Ein weiteres Problem haben die Verantwortlichen gleich mitgelöst: Flächen größer als 40 Quadratmeter benötigen laut Bauordnung eine Baugenehmigung. Diese sollen zügig in diesem Jahr realisiert werden, aber die Verwaltung hat einen Sonderweg eingeführt: Sobald das Amt den Eingang des Antrags bestätigt, können die Flächen genutzt werden.

Ein Punkt fehlt allerdings noch: Eine Art Kodex für die Gastronomie, die die Qualität von Mobiliar, Sonnenschirmen und Co sichert. Dieser Dialog läuft noch. Die Stadt wirkt bemüht, das Konfliktpotenzial zu entschärfen.

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