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Wie geht es nach den Wahlen in Sachsen und Thüringen weiter?

Wie geht es nach den Wahlen in Sachsen und Thüringen weiter?

upday.de |

Für die Parteien ist das Ergebnis der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen eine Herausforderung. Ohne Einbindung von AfD, dem neuen Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) oder der Linken geht nichts – und damit steht gerade die CDU vor größeren Denksportaufgaben in den kommenden Wochen. Denn für die Christdemokraten gilt im Bund und den Ländern ein Unvereinbarkeitsbeschluss, der eine Zusammenarbeit mit AfD oder Linken verbietet.

30 Tage Zeit in Thüringen – Sorge um Ministerpräsidentenwahl

In Thüringen will CDU-Chef Mario Voigt nun Gespräche führen, den Regierungsauftrag sieht er bei seiner Partei. Formal besteht zunächst der alte Landtag fort, und auch die bisherige Regierung mit Bodo Ramelow (Linke) als Ministerpräsident bleibt, bis sich ein neuer Landtag gebildet hat. Der neue Landtag muss laut Verfassung binnen 30 Tagen zusammentreten. Nach Angaben der Landtagsverwaltung bestimmt noch die bisherige Landtagspräsidentin den Termin – in Absprache mit den neuen Fraktionen.

Die erste Sitzung eröffnet der sogenannte Alterspräsident – also der älteste Abgeordnete im Parlament, dann wird der Landtagspräsident gewählt. Vorschlagsrecht hat die stärkste Fraktion, in Thüringen also die AfD. Dass ein AfD-Vertreter dann die erforderliche Mehrheit bekommt, gilt aber als eher unwahrscheinlich. Laut Landtagsverwaltung ist eine Wahlwiederholung möglich. «Verzichtet die vorschlagende Fraktion auf eine Wahlwiederholung oder erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat erneut nicht die einfache Mehrheit, können auch andere Fraktionen einen oder mehrere Personalvorschläge unterbreiten», heißt es aus der Verwaltung.

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Da Landesverfassung und Landtags-Geschäftsordnung das genaue Verfahren beim Scheitern eines Kandidaten gar nicht im Detail regeln, gibt es Befürchtungen, die AfD könnte gegen das Vorgehen klagen und damit den Landtagsbetrieb für Wochen lahmlegen.

Eine Regierung muss bis zur ersten Landtagssitzung noch nicht stehen – das wäre auch eher unüblich und angesichts der arg vertrackten Lage in Thüringen wohl auch unrealistisch. Eile ist womöglich trotzdem geboten. Denn sobald der Landtag arbeitsfähig ist, könnte die AfD eine Ministerpräsidentenwahl anzetteln, während sich die potenziellen Koalitionspartner vielleicht noch gar nicht einig geworden sind.

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Bei der Ministerpräsidentenwahl muss ein Bewerber im ersten oder im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen. Im dritten Wahlgang aber ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Weil die AfD stärkste Kraft ist, müssten also immer mehrere Fraktionen kooperieren, wenn sie verhindern wollen, dass zum Beispiel Björn Höcke Ministerpräsident wird, sollte er kandidieren.

Keine einfache Regierungsbildung in Sachsen

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erwägt nach der Wahl nun eine Koalition mit der SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Das sei möglich, werde aber dauern, sagte er am Tag danach.

Nach der Landtagswahl muss das neu gewählte Parlament laut Landesverfassung spätestens nach 30 Tagen zur ersten Sitzung zusammenkommen – also bis spätestens am 1. Oktober. Erst mit dieser Sitzung endet die Amtszeit des vorherigen Landtags.

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Traditionell wird in der ersten Sitzung der Landtagspräsident gewählt. Auch hier leitet der Alterspräsident – der älteste Abgeordnete – die Konstituierung bis zur Wahl des Parlamentspräsidenten.

Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Wird der Regierungschef nicht innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung des neuen Landtags gewählt, muss dieser aufgelöst werden. Für die Regierungsbildung bliebe also rechnerisch Zeit bis Ende Januar. dpa/gf

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